1976 erneuerte die OEW den erstmals 1951 von den vier Landkreisen Biberach, Ravensburg, Saulgau und Wangen gestifteten "Oberschwäbischen Kunstpreis".
Das Statut dieses Preises, der mit einer Preissumme von 15.000,00 Euro zu den höchstdotierten deutschen Kunstpreisen gehört, bestimmt, dass der Preis alle zwei Jahre an bildende Künstler verliehen wird, die entweder im Verbandsgebiet der OEW einschließlich des Stadtkreises Ulm geboren sind, beziehungsweise dort mindestens während der letzten fünf Jahre ohne Unterbrechung ansässig waren.
Der Preis wird verliehen als Anerkennungspreis für junge Gesamtwerk eines Künstlers sowie im Rahmen eines Wettbewerbs als Förderpreis für Künstler unter 35 Jahren. Über die Verleihung als Anerkennungspreis entscheidet der Verwaltungsrat der OEW, über die Verleihung als Förderpreis ein Preisgericht, das auch die Auswahl für die mit der Preisverleihung verbundene Ausstellung trifft.
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